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Kopftuch darf getragen werden : Marokkanerin bleibt doch im Supermarkt beschäftigt
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Einrichtung: | belladonna | Bremen |
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Sprache: | Nicht einzuordnen |
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Das Tragen eines Kopftuches am Arbeitsplatz ist einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt zufolge kein Kündigungsgrund. Die Entlassung einer 35jährigen Marokkanerin wurde als unwirksam erklärt. | |
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