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Generalanwalt für den Waffendienst von Frauen : Deutsches Recht verstößt gegen Gleichbehandlungsgrundsatz; Fall Kreil vor Europäischen Gerichtshof
in:
27.10.1999
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Weitere Informationen
| Einrichtung: | DENKtRÄUME | Hamburg |
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| Bestell-Signatur: | II 15.1.1 Frauen in die Bundeswehr |
| Jahr: | 27.10.1999 |
| Sprache: | Deutsch |
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| Die Stellungnahme des Generalanwaltes vor dem Europäischen Gerichtshof zur Klage von Tanja Kreil, deren Bewerbung von der deutschen Bundeswehr abgelehnt wurde unter Berufung auf ein Verbot für Frauen in der Bundeswehr außer im Sanitäts- und Militärmusikdienst zu dienen. Der Generalanwalt stellt die Klage von Tanja Kreil auch in Verhältnis zu einer ähnlichen Klage einer britischen Köchen, die sich in die Königliche Marineinfanterie von Großbritannien (Royal Marines) einklagen wollte. | |
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