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Akte Penselin : OLG Düsseldorf läßt § 129a-Anklage nicht zu / Keine Haftentschädigung / Ingrid Strobl weiter in Haft
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Einrichtung: | belladonna | Bremen |
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Sprache: | Nicht einzuordnen |
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Ulla Penselin und Ingrid Strobl wurden angeklagt, Mitglieder der terroristischen Vereinigung "Rote Zora" zu sein. Nun wurde die Anklage der Bundesanwaltschaft gegen Ulla Penselin vom Oberlandesgericht Düsseldorf allerdings nicht zugelassen, da die Ermittlungen des Bundeskriminalamtes sie entlasten würden. | |
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