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Auch in Probezeit geschützt : Bundesarbeitsgericht verwirft Entlassung eines Schwulen
Verfasst von:
Riedel, Anne
in:
1 S.
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Weitere Informationen
| Einrichtung: | belladonna | Bremen |
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| Verfasst von: | Riedel, Anne |
| In: | |
| Sprache: | Nicht einzuordnen |
| Beschreibung: | |
| Das BAG hat entschieden, dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auch in der Probezeit nicht aufgrund ihrer Homosexualität entlassen werden können. Anlass für die höchstrichterliche Feststellung war die Klage eines schwulen Mannes, der in seiner sexuellen Orientierung den Grund seiner Kündigung sah. Dies sei nicht nur verfassungswidrig, sondern auch sittenwidrig. | |
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