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Auch in Probezeit geschützt : Bundesarbeitsgericht verwirft Entlassung eines Schwulen

Verfasst von: Riedel, Anne
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Einrichtung: belladonna | Bremen
Verfasst von: Riedel, Anne
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Das BAG hat entschieden, dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auch in der Probezeit nicht aufgrund ihrer Homosexualität entlassen werden können. Anlass für die höchstrichterliche Feststellung war die Klage eines schwulen Mannes, der in seiner sexuellen Orientierung den Grund seiner Kündigung sah. Dies sei nicht nur verfassungswidrig, sondern auch sittenwidrig.
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