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Kein ethischer Bonus für Pfuscharbeit : Ärzte können sich nicht vor Unterhaltszahlungen für Kinder drücken, die gegen den Willen der Eltern aufgrund ärztlicher Fehler geboren wurden. Ohne Erfolg bemühten zwei klagende Ärzte vor dem Bundesverfassungsgericht die "ethischen Grundvorstellungen" des Grundgesetzes.
Verfasst von:
Rath, Christian
in:
16.12.1997
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Einrichtung: | DENKtRÄUME | Hamburg |
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Verfasst von: | Rath, Christian |
In: | |
Bestell-Signatur: | IV 10.1 Schwangerschaft |
Jahr: | 16.12.1997 |
Sprache: | Deutsch |
Beschreibung: | |
Im Artikel wird über ein Urteil des Bundesverfassungsgericht berichtet, demzufolge Ärzte bei Behandlungsfehlern für (Teil-) Unterhaltszahlungen an die Eltern der aufgrund dieser Fehler zur Welt gekommen Kinder aufkommen müssen. Zwei Ärzte, von denen einer einen Fehler bei der Sterilisation eines Familienvaters und der andere bei einer genetischen Beratung gemacht hatte, sind mit einer Klage gegen entsprechende Forderungen gescheitert. Der Rechtsstreit umfasste auch eine ethische Diskussion, ob Kinder juristisch als "Schadposten" betrachtet werden dürfen, oder ob dies ihrer Würde als Persönlichkeit widerspricht. Das Urteil kam zu dem Schluss, dass hier "zwischen dem Kind und seinen Kosten differenziert werden müsse". | |
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